Auch das Jahr 2014 bringt Änderungen, die finanzielle Auswirkungen auf Familien haben. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 8130 auf 8354 Euro für Ledige angehoben. Bei zusammenveranlagten Paaren beträgt der Grundfreibetrag dann 16708 Euro. Dies führt zu einer jährlichen Entlastung in Höhe von 43 Euro.
- Die Sozialabgaben für gut verdienende Arbeitnehmer steigen durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze in Westdeutschland um 150 Euro auf 5950 Euro. In Ostdeutschland steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 100 Euro auf 5000 Euro. Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze um 112,50 auf 4050 Euro erhöht.
- Das Betreuungsgeld wird ab August von 100 auf 150 Euro angehoben.
- Der Hartz-IV Regelsatz für Alleinstehende wird von 382 auf 391 Euro erhöht. Zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils acht Euro mehr, dies sind nun 353 Euro pro Person. Kinder bekommen einen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro, der vom Alter abhängt.
- Der Preis für das Porto des Standardbriefs wird von 58 Cent auf 60 Cent ab dem 1. Januar angehoben. Das Einschreiben wird um 10 Cent teurer und kostet dadurch 2,15 Euro.
- Durch die Förderung der erneuerbaren Energien wird die sogenannte EEG-Umlage um 0,963 Cent auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Ob der Strompreis steigt, hängt von Ihrem Energieversorger ab.
- Der Kauf von Immobilien wird in vier Bundesländern teurer. Die Grunderwerbsteuer wird in Berlin von 5 auf 6 Prozent erhöht, Schleswig-Holstein erhöht um 1,5 auf 6,5 Prozent, in Bremen und Niedersachsen werden nun 5 statt 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis berechnet.