Wie in jedem Jahr, treten zum Jahreswechsel wieder viele rechtliche Änderungen in Kraft. Auch im Jahr 2015 gibt es wieder Neuerungen, die sich speziell auf Familien auswirken. Anbei die wichtigsten Änderungen für Familien im Jahr 2015:
- Gesetzlicher Mindestlohn
Für die Beschäftigten in allen Branchen gilt nun der gesetzlich festgelegte Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. Ausnahmen gibt es nur für Langzeitarbeitslose, ehrenamtlich Tätige, Auszubildende und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, teilweise bei Praktikanten. Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 2017 alle zwei Jahre angepasst werden. - Steigerung für Hartz-IV-Empfänger
Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger steigt um ca. zwei Prozent. Alleinstehende erhalten nun monatlich 399 Euro, dies sind 8 Euro mehr. - Elterngeld Plus
Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können die Eltern den Bezugszeitraum des Elterngelds wählen. Entweder erhalten sie das Elterngeld wie bisher 14 Monate oder sie bekommen die Hälfte jeweils in 28 Monaten ausbezahlt. - Krankenkassenbeitrag neu geregelt
Der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu zahlende Beitragssatz sinkt von 15,5 auf 14,6 Prozent. Dazu kommt nun der Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse individuell festgelegt wird und nur vom Arbeitnehmer bezahlt wird. - Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 18,9 auf 18,7 Prozent, der jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt wird. - Beitrag zur Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt ab Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte. Er beträgt dann 2,35 Prozent. Für kinderlose Pflegeversicherte erhöht sich der Beitragssatz auf 2,6 Prozent.
- Senkung bei Stromkosten
Die EEG-Umlage auf Strom wird um 0,15 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Es hängt von Ihrem Stromversorger ab, ob er die Senkung an Sie weiter gibt. - Änderung Briefporto
Ab Januar ändert sich das Porto für den Standardbrief bis 20 Gramm. Der Preis steigt um 2 Cent auf 62 Cent. Kompaktbriefe werden dagegen um 5 Cent günstiger, der Kompaktbrief kostet dann 85 Cent. - Maklerkosten und Mietpreisbremse
Im ersten Halbjahr soll das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft treten. Dann gilt bei den Maklerkosten das Bestellerprinzip. Wer künftig einen Makler beauftragt, muss ihn bezahlen. Bisher wurden die Maklerkosten immer auf den Mieter abgewälzt, obwohl der Vermieter den Makler beauftragt hatte.
Bei Neuvermietung von Wohnungen gilt dann, dass die neue Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Regelung gilt in Gebieten, die von den Bundesländern per Rechtsverordnung festgelegt werden.