„Wohin sollen Ihre vermögenswirksamen Leistungen überwiesen werden?“ Diese Frage werden viele Auszubildende zum bevorstehenden Beginn des neuen Ausbildungsjahres hören. Auch Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber wechseln, werden oft mit dieser Frage konfrontiert. Dieser Artikel soll helfen, vermögenswirksame Leistungen (kurz: VL) zu verstehen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Die Sparbeiträge sollen dem Aufbau von Vermögen dienen und werden vom Arbeitgeber aus dem Gehalt des Arbeitnehmers direkt auf einen Sparvertrag überwiesen.
Im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in Ihrem Arbeitsvertrag ist geregelt, in welcher Höhe der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten zum Beispiel 6,65 Euro pro Monat.
Wenn der Arbeitnehmer oder Auszubildende unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleibt, erhält er dazu noch eine staatliche Förderung. Nach Ende der Vertragslaufzeit des Sparvertrags kann der Arbeitnehmer frei über das Geld verfügen.
Anlageformen
Die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen ist im 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Als Anlageformen geeignet sind
- Bausparvertrag
- Darlehenstilgung bei selbst genutzter Immobilie
- Lebensversicherung
- Investmentfonds
- Banksparplan
- Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften
Allerdings erhalten Sie bei Einzahlungen auf einen Banksparverträge oder eine Kapitallebensversicherung keine staatliche Förderung durch eine Arbeitnehmersparzulage.
Staatliche Förderung
Vermögenswirksame Leistungen werden vom Staat durch eine Arbeitnehmersparzulage gefördert. Allerdings darf im Einzahlungsjahr Ihr zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen. Bei Einzahlungen auf einen Bausparvertrag gelten niedrigere Einkommensgrenzen. Sie betragen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete.
Bei Einzahlungen auf einen Aktienfonds-Sparplan in Höhe von maximal 400 Euro jährlich, erhalten Sie maximal 20% der Einzahlungen (= 80 Euro) als Arbeitnehmersparzulage. Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit maximal 470 Euro jährlich, werden mit 9% Arbeitnehmersparzulage (= max. 42,30 Euro) pro Jahr gefördert. Beide Zulagen können auch zusammen genutzt werden, somit können bis zu 870 Euro jährlich durch eine Arbeitnehmersparzulage begünstigt gespart werden.
Einmal im Jahr erhalten Sie dann von Ihrem VL-Vertragspartner eine Bescheinigung über die Höhe der geleisteten Sparbeiträge. Diese fügen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt bei. Die staatliche Zulage wird dann in einer Gesamtsumme vom Finanzamt am Ende der Vertragslaufzeit auf Ihren VL-Sparvertrag überwiesen.
Vertragslaufzeit
Ein VL-Vertrag hat eine Vertragsdauer von ca. sieben Jahren. Danach können Sie frei über Ihr Guthaben inklusive der Arbeitnehmersparzulage verfügen. Auf den Vertrag werden 6 Jahre eingezahlt, danach ruht der Vertrag bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem die letzte Einzahlung geleistet wurde. Beispiel Banksparplan: Die letzte Einzahlung erfolgt im April, dann endet die Laufzeit des VL-Vertrags Ende Dezember. Bereits nach der letzten Einzahlung können Sie einen neuen Sparvertrag über vermögenswirksame Leistungen abschließen.
Vertragsabschluss
Einen Sparvertrag über vermögenswirksame Leistungen können Sie bei Banken und Sparkassen, Fondsgesellschaften und einer Bausparkasse abschließen. Bei Vertragsabschluss erhalten Sie von Ihrem Vertragspartner eine Bescheinigung, die Sie dem Arbeitgeber vorlegen müssen. Darin sind die Vertragsdaten für die Überweisungen durch den Arbeitgeber enthalten.
Empfehlung
Großen Reichtum können Sie mit vermögenswirksamen Leistungen nicht anhäufen, allerdings kommt in den 7 Jahren Vertragslaufzeit eine nette kleine Summe zusammen. Wenn Ihnen der Arbeitgeber die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen anbietet, sollten Sie die Möglichkeit nutzen. Es reicht schon aus, nur die Arbeitgeberleistung auf den VL-Vertrag einzuzahlen.