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Umschuldung von Darlehen ohne Gebühren
Bankkunden können Immobilienkredite ohne Gebühren umschulden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass Treuhandgebühren einer Bank bei der Umschreibung des Darlehens an einen anderen Kreditgeber unzulässig sind. Bankkunden sparen durch dieses Urteil einige hundert Euro.
Eigenheimbesitzer können nach Ablauf der Zinsbindung ein Darlehensangebot einer günstigeren Bank annehmen. Dann wird zur Absicherung des neuen Darlehens die eingetragene Grundschuld von der bisherigen Bank auf die neue Bank übertragen. Für diese treuhänderische Tätigkeit haben abgebende Banken und Sparkassen eine Gebühr verlangt. Im verhandelten Fall vor dem BGH betrug die Gebühr 100 Euro für die Übertragung der Grundschuld.
Nun urteilte der BGH (Aktenzeichen XI ZR 7/19) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass der Aufwand der Bank für die Abwicklung des Treuhandauftrags bereits mit der Zinszahlung durch den Kreditnehmer abgegolten sei. Eine Bank nehme mit der Bestellung, Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten eigene Vermögensinteressen wahr.
Sparmöglichkeiten durch Umschuldung
Die rechtzeitige Planung der Anschlussfinanzierung spart Ihnen bares Geld. Sie können sich bereits bis zu vier Jahre vor Ablauf Ihres aktuellen Immobilienkredits die momentan sehr günstigen Zinsen sichern. Mit einem sogenannten Forward-Darlehen erhalten Sie dann Planungssicherheit mit einem günstigen Zinssatz für Ihre Baufinanzierung. Allerdings liegen die Zinssätze für ein Forward-Darlehen etwas höher, als für einen normalen Immobilienkredit.
Wenn Ihr Immobilienkredit jedoch innerhalb der nächsten 6 – 9 Monate endet, können Sie bereits jetzt die Konditionen für die Anschlussfinanzierung prüfen, da Banken die Darlehenssumme für diesen Zeitraum ohne Bereitstellungszinsen für den Kreditnehmer reservieren. Am besten holen Sie sich von Ihrer Hausbank und von weiteren Kreditinstituten mehrere Angebote ein. Folgende Vergleichstabelle zeigt Ihnen die aktuellen Zinssätze für Baufinanzierungen. Mit den Schaltflächen „Zum Anbieter“ können Sie sich direkt ein unverbindliches Angebotⓘ vom jeweiligen Anbieter einholen.
Wenn Sie Ihre bisherige Bank für den Baukredit wechseln möchten, sind einige Formalitäten notwendig. Da die bisherige Bank im Normalfall eine Grundschuld auf die Immobilie als Sicherheit besitzt, muss diese an die neue Bank übertragen werden, sofern die neue Bank die Grundschuld als Sicherheit benötigt. Durch das oben genannte BGH-Urteil sparen Sie sich aber schon mal die Treuhandgebühren für die Übertragung.
Unvermeidlich sind jedoch Notar- und Gerichtskosten für die Übertragung der Grundschuld. Da Grundstücksangelegenheiten über einen Notar und das Grundbuchamt bearbeitet werden müssen, fallen für diese Tätigkeiten Gebühren an. Die Gebührenhöhe können Sie über einen Notar- und Grundbuchrechner im Internet vorab ermitteln. Bei einem geplanten Wechsel der Bank, müssen Sie diese Gebühren auf jeden Fall beim Vergleich der Angebote berücksichtigen.
Fazit
Bis zu vier Jahre im Voraus können Sie die Anschlussfinanzierung für Ihren jetzigen Immobilienkredit vor Fälligkeit planen. Mit zusätzlichen Angeboten von anderen Banken können Sie auch von Ihrer Hausbank einen günstigeren Zinssatz erwarten. Sollte allerdings eine neue Bank den Zuschlag von Ihnen bekommen, kann die bisherige Bank auf Grund des BGH-Urteils keine Gebühr für die Übertragung der Grundschuld verlangen.
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