Versicherungen

Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen

Setzen Sie die Rechtsschutzversicherung teilweise als Werbungskosten von der Steuer ab

Die Versicherungs­prämie für die Rechts­schutz­versicherung kann teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitnehmer können den Anteil für den Berufsrechtsschutz als Werbungskosten für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend machen.  Da in der Familien-Rechtsschutzversicherung häufig Familien-, Verkehrs- [weiterlesen …]

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