Es kostet nur wenig Zeit, die vorhandene Kfz-Versicherung zu prüfen. Möglicherweise können Sie dabei viel Geld sparen. Denn im Laufe der Jahre ändert sich der Versicherungsbedarf auch in der Kfz-Versicherung. Meine Spartipps zur Kfz-Versicherung zeigen Ihnen, wie Sie bei gleicher oder besserer Leistung Geld sparen können.
Aktuell versenden die Versicherungsunternehmen die Beitragsrechnungen für das kommende Versicherungsjahr. Darin finden Sie die neuen Schadenfreiheitsklassen und die dazugehörigen Beiträge für Haftpflicht und Kaskoversicherung. Mit diesen Daten können Sie mit einem Vergleichsrechnerⓘ direkt ermitteln, ob andere Versicherungsunternehmen Ihr Fahrzeug günstiger versichern.
Tipp: Achten Sie bei Ihrem aktuellen Vertrag und dem neuen Vertrag darauf, dass wichtige Grundbausteine enthalten sind:
- Die gesamte Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht sollte möglichst 100 Mio. Euro betragen, für einzelne Personenschäden 15 Mio. Euro
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Die Versicherung zahlt auch, wenn z. B. eine rote Ampel übersehen wird und es zu einem Unfall kommt
- Bei Neuwagen sollte mindestens in den ersten zwölf nach dem Kauf der Neupreis gezahlt werden
- Wildunfälle mit allen Tieren sind versichert, nicht nur mit Haarwild
- Folgeschäden durch Marderbisse sind mitversichert. Dies betrifft u.a. Motorschäden
- Es besteht erweiterter Deckungsschutz für Mietwagen im Ausland, die sogenannte Mallorca-Police
Verzicht auf Vollkasko oder Teilkasko
Die Kfz-Versicherung unterteilt sich in Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim Betrieb eines Fahrzeugs vorhanden sein. Sie regelt bei einem Unfall Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden der beteiligten fremden Fahrzeuginsassen.
Teilkasko und Vollkasko sind jedoch eine freiwillige Versicherung und können auch gekündigt werden. Sie zahlen für folgende Schadensfälle am eigenen Fahrzeug:
Teilkaskoversicherung | Vollkaskoversicherung |
---|---|
Diebstahl | Alle Leistungen der Teilkasko |
Brand | Selbst verursachte Unfälle |
Explosion | Vandalismus |
Unwetter | Schäden nach Fahrerflucht |
Glasbruch | |
Tierunfall | |
Tierbiss |
Abhängig vom Alter und dem Restwert des Autos können Sie überlegen, von der Vollkasko in die Teilkasko zu wechseln. Oder sogar auf die Teilkasko bei älteren Fahrzeugen komplett zu verzichten. Die entscheidende Frage hierbei ist, ob Sie die Risiken bei einem Schadensfall selbst zahlen können und die gesparte Versicherungsprämie dieses Risiko wert ist. Die entsprechenden Sparmöglichkeiten können Sie mit einem Vergleichsrechnerⓘ leicht ermitteln.
Versicherungsbedarf anpassen
Auf die Versicherungsprämie wirken viele Faktoren ein, zum Beispiel
- Selbstbeteiligung
- Anzahl der Fahrer
- Jährliche Fahrleistung
- Wohnort
- Typklasse des Fahrzeugs
- Alter des Fahrers
- Werkstattbindung
- Zahlungsweise
- Garagenstellplatz
- Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
- Immobilienbesitz
- Weitere Versicherungsverträge beim gleichen Versicherer
Einige Faktoren davon können vom Autofahrer bei der Tarifwahl beeinflusst werden. Durch optimale Anpassung Ihres Versicherungsbedarfs haben Sie weitere Einsparmöglichkeiten. Am meisten Ersparnis bringt die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. Hier empfiehlt Finanztest 150 Euro bei Teilkasko und 300 Euro bei Vollkasko. Höhere Selbstbehalte bringen meist nur geringe Preisvorteile.
Die Anzahl der Fahrer können Sie beschränken auf den Fahrzeughalter und dessen Partner. Wenn Sie die Option beliebige Fahrer wählen, steigt die Prämie. Besonders teuer wird es, wenn Sie junge Fahrer ans Steuer lassen müssen. Auch durch die genaue Schätzung der jährlichen Fahrleistung können Sie Sparen.
Ein Verzicht auf freie Werkstattwahl ermöglicht der Versicherung eine Partnerwerkstatt im eigenen Schadensfall auszuwählen. Hierfür gibt es eine zusätzliche Senkung des Beitrags. Wenn Sie die Zahlungsweise der Versicherungsprämie von viertel- oder halbjährlicher Zahlung auf jährliche Zahlung umstellen, erzielen Sie weitere 5 – 10 % Ersparnis.
Hier die Kfz-Versicherung checkenⓘ – nur Ortskennzeichen eingeben und los geht’s:
Kfz-Versicherung kündigen
Kündigen Sie Ihre bestehende Police erst, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist, da der Versicherer in bestimmten Fällen einen Vertragsabschluss ablehnen kann. Die ordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer vorliegen. Da die Mehrzahl der Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen, muss die Kündigung bis zum Stichtag 30. November bei der Versicherung eingegangen sein. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax erfolgen. Heben Sie dann den Rückschein oder den Fax-Sendebericht auf.
In bestimmten Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Etwa bei Beitragserhöhungen, Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadensfall. Dann kann die Kfz-Versicherung auch außerhalb der üblichen Kündigungsfristen beendet werden. Bei einer Beitragserhöhung kann bereits gekündigt werden, wenn nur eine Sparte, z.B. die Haftpflicht, teurer wird.