Schufa-Auskunft kostenlos einholen

Schufa-Antragsformular in Landessprache

Schufa-Antragsformular in Landessprache

Jeder Verbraucher hat einmal im Jahr das Recht, kostenlos seine über ihn gespeicherten Daten bei der Schufa und den anderen Wirtschaftsauskunfteien abzufragen. Eine jährliche Überprüfung macht Sinn, da sich Versandhäuser, Kreditinstitute, Telefongesellschaften und weitere Unternehmen bei einem Bestellvorgang oder Vertragsabschluss über Ihre Kreditwürdigkeit informieren. Fehlerhafte Schufa-Daten könnten dann für Sie zu wirtschaftlichen Problemen führen. Deshalb sollten Sie rechtzeitig fehlerhafte Schufa-Daten berichtigen lassen.

Auf der Webseite der Schufa können die Antragsformulare für die kostenlose Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) heruntergeladen werden. Da die Antragsformulare innerhalb des vielfältigen Angebots der Schufa schlecht zu finden sind, kann es leicht passieren, dass man versehentlich eine kostenpflichtige Auskunft beantragt. Deshalb hier eine kurze Anleitung, wie Sie die kostenlose Datenübersicht nach § 34 BDSG einholen können: 

  1. Die Webseite www.meineschufa.de im Webbrowser aufrufen. Alternativ www.schufa.de im Webbrowser aufrufen und das Angebot „Für Privatkunden“ anklicken
  2. Im oberen Menü „Auskünfte“ anklicken
  3. Im linken Menü „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ anklicken
  4. In der Spalte „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ den ausgegrauten (wichtig!) Button „Jetzt bestellen“ anklicken
  5. Anklicken der Fahne für die gewünschte Sprache des Antragsformulars, siehe Bild
  6. Dokument ausdrucken und per Hand ausfüllen
  7. Ausweiskopie anfertigen
  8. Beides zusammen ausreichend frankiert an die Schufa senden

Nach ca. 1 – 2 Wochen erhalten Sie Ihre Datenübersicht per Post zugeschickt. Diese prüfen Sie dann auf Richtigkeit der eingetragenen Daten. Unrichtige Daten können Sie dann korrigieren lassen.

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