Die ungeliebte GEZ-Gebühr wird ab 2013 durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Jeder Haushalt entrichtet nun pauschal eine Abgabe in Höhe von 17,98 Euro pro Wohnung im Monat, unabhängig davon, wie viele Geräte eingesetzt werden. Es gilt der neue Grundsatz: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Damit ist die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk und Autoradio abgedeckt. Auch Smartphones, Tablet-PC und Computer, mit denen das Radio- und Fernsehprogramm empfangen werden kann, sind im Rundfunkbeitrag eingeschlossen.
Durch die Reform der Rundfunkgebühren können zu Hause arbeitende Selbständige, unverheiratete Paare, Wohngemeinschaften oder Kinder mit eigenem Einkommen im Elternhaushalt Geld sparen. Benachteiligte der Reform sind Besitzer einer Zweitwohnung und Haushalte, die bisher gar kein Rundfunkgerät, nur ein einzelnes Radio oder einen Computer angemeldet hatten. Statt beispielsweise 5,76 Euro für ein Radio, ist nun die volle Abgabe fällig.
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) wird künftig „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißen. Für die Umstellung gleicht der Beitragsservice einmalig seinen bisherigen Datenbestand mit dem der Einwohnermeldeämter ab. Bisher nicht angemeldete Haushalte können dadurch der Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags nicht entgehen.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten u. a. Taubblinde und Bezieher von
- Hartz IV
- Sozialhilfe
- Pflegehilfe
- Grundsicherung
- Bafög-Empfänger
- Geringverdiener
- Blindenhilfe
Die Antragsformulare sind bei den Städten und Gemeinden, bei den leistungsgewährenden Behörden und im Internet erhältlich.
Ermäßigter Rundfunkbeitrag
Einen ermäßigten Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 5,99 Euro zahlen
- Sehbehinderte
- Hörgeschädigte
- Behinderte mit Kennzeichen RF
Abmelden ist wichtig
Aktiv werden müssen Sie, wenn in Ihrem Haushalt mehrere angemeldete Gebührenzahler leben. Diese müssen sich beim neuen Beitragsservice abmelden und mitteilen, wer im Haushalt die Abgabe zahlt. In einem formlosen Schreiben können Sie dem Beitragsservice die Änderung mitteilen. Dazu benötigen Sie Ihre Teilnehmernummer (zu finden auf dem Kontoauszug mit der letzten GEZ-Abbuchung) und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers. Die Anschrift lautet: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio 50656 Köln