Die gesetzliche Rente wird künftig nicht mehr alleine reichen, um im Alter finanziell sorgenfrei Leben zu können. Deshalb fördert der Staat die private Altersvorsorge. Eine Form davon ist die Riester-Förderung.
Sie bietet Zulagen vom Staat und steuerliche Vorteile. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann einen Riester-Vertrag abschließen. Hat ein Ehepartner Anspruch auf die Riester-Förderung, kann auch der Partner einen Riester-Vertrag abschließen.
Die staatliche Zulage besteht aus der Grundförderung in Höhe von bis zu 175 Euro für jedes Beitragsjahr, vorausgesetzt, dass 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Maximal können pro Jahr 2.100 Euro eingezahlt werden, abzüglich der gewährten Zulagen. Die jährliche Mindesteinzahlung beträgt 60 Euro, dies betrifft Personen mit keinem, oder sehr geringem Einkommen.
Neben der Grundförderung gibt es jährlich zusätzlich 300 Euro Kinderzulage für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde. Für Kinder die früher geboren wurden, gibt es 185 Euro als Kinderzulage gutgeschrieben. Die Kinderzulage erhält nur ein Ehepartner.
Zusätzlich können Sie die Riester-Beiträge und die Zulagen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dadurch vermindert sich das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe des Steuervorteils hängt dabei von Ihrem Einkommensteuersatz ab.
Die Riester-Förderung bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Die wichtigsten Vertragsformen sind
- Riester-Rentenversicherung
- Wohn-Riester-Bausparvertrag
- Wohn-Riester-Darlehensvertrag
- Riester-Fondssparplan
- Riester-Banksparplan
- Riester in der betrieblichen Altersversorgung
Je nach Ihrer Lebenssituation ist eine andere Vertragsform passend. Dabei spielen Alter, Familienstand, Verdienst, Wohnsituation und die Risikobereitschaft eine Rolle.
Ausschlaggebend für die Höhe der staatlichen Förderung sind die eingezahlten Beiträge, deshalb sind die Zulagen und die Steuervorteile bei allen angebotenen Produkten gleich hoch.
Um die staatliche Förderung zu bekommen, darf nicht vergessen werden, dass diese jährlich neu beantragt werden muss. Eine Erleichterung bietet der Dauerzulagenantrag. Dieser wird einmal abgegeben und gilt solange, bis sich Änderungen ergeben, die dann in einem neuen Antrag mitgeteilt werden müssen. Ansonsten wird die zu viel gezahlte Prämie zurückgefordert.
Ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht durch eine nachgelagerte Besteuerung. Während der Ansparphase können die Beiträge steuermindernd in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wird die Riester-Rente später im Ruhestand ausgezahlt, muss diese versteuert werden. Da im Ruhestand die Einkünfte im Normalfall niedriger sind und ein geringerer Steuersatz als im Berufsleben anfällt, kann dies zu einer Steuerersparnis führen.
Ein Angebot für die Riester-Förderung können Sie hier anfordernⓘ: