Eine Krankenversicherung schützt Sie bei einer Erkrankung oder Verletzung vor den finanziellen Risiken. Sie übernimmt die Kosten voll oder teilweise für Behandlung bei Erkrankung, Unfällen und Mutterschaft. In Deutschland werden die Systeme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) unterschieden, für die unterschiedliche Bedingungen gelten. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist entweder gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung) oder freiwillig abschließbar (Individualversicherung).
Die gesetzliche Krankenversicherung
In der GKV sind alle Personen in Deutschland, die als nicht versicherungsfrei eingestuft werden und die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft. Alle Versicherten haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt ist. In einer Satzung können sie in gewissem Umfang ergänzende Leistungen beispielsweise bei Verhütung von Krankheiten (Prävention), häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe oder Rehabilitation bieten.
Versicherte können die Krankenkasse frei wählen. Bei der Wahl ist man in der Regel mindestens 12 Monate an die Krankenkasse gebunden. Der allgemeine Beitragssatz ist für alle Krankenkassen und zahlenden Mitglieder einheitlich und liegt aktuell bei 14,6 %, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Hinzu kommt noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der ebenfalls geteilt wird.
Mit der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse, die einen niedrigen individuellen Beitragssatz fordert, können Sie monatlich Geld sparen. Eine schlechtere medizinische Versorgung müssen Sie bei einer günstigen Krankenkasse nicht fürchten. Da die gesetzlichen Krankenkassen über einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog verfügen, werden alle medizinisch notwendigen Leistungen bezahlt. Unterschiede kann es aber bei den zusätzlichen Leistungen geben. Dies sind beispielsweise Zuschüsse zu Gesundheitskursen, Alternativmedizin, Reiseimpfungen oder professionelle Zahnreinigung. Neben einem günstigen Zusatzbeitrag sollten Sie auch die freiwilligen Zusatzleistungen bei der Kassenwahl berücksichtigen, auf die Sie Wert legen.
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Die private Krankenversicherung
Wenn Ihr Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2022: 64.350 €) liegt, Sie selbständig oder Beamter sind, können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. An der Entscheidung für die private Krankenversicherung bleiben Sie gebunden, ein Wechsel in die GKV ist später nur in wenigen Fällen möglich.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von einer Gesundheitsprüfung, die bei Antragstellung erfolgt. Dadurch kann es bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss kommen. Ausgenommen hiervon ist der Basistarif, für den ein Anspruch auf Aufnahme besteht.
Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung ist höher als bei der GKV. Im Standardtarif der PKV wird die medizinisch notwendige Heilbehandlung erbracht, während die Leistungen der GKV ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
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