Ihr Geld 2018 – Was sich für Familien ändert

Der Jahreswechsel bringt für die Finanzen der Familie wieder einige Änderungen. Zusätzlich gibt es neue Regelungen, die gleichfalls viele Familien betreffen. Was sich wichtiges für Familien ändert, finden Sie hier in einer Zusammenfassung.

Steuern

Freuen Sie sich auf positive Änderungen in den Familienfinanzen ab 2018, Foto: © Wandersmann / pixelio.de

Freuen Sie sich auf positive Änderungen in den Familienfinanzen ab 2018, Foto: © Wandersmann / pixelio.de

Der Grundfreibetrag wird wie in den vergangenen Jahren dem Existenzminium angepasst. Erst ab diesem Betrag wird Einkommensteuer fällig. Bei Alleinstehenden steigt der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt der Grundfreibetrag dann bei 18.000 Euro.

Der Kinderfreibetrag steigt 2018 um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro. Diesen erhalten die Eltern, wenn das Finanzamt bei der Steuererklärung feststellt, dass dieser mehr bringt als das Kindergeld.

Der Aufwand für die Steuererklärung sinkt. Belege für die Steuererklärung 2017 müssen erst auf Nachfrage eingereicht werden.

Sozialversicherung

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von 18,7 auf 18,6%.

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden wieder angehoben. Für Einkommen, das darüber liegt, zahlen Sie keinen Beitrag. Für Gutverdiener bedeutet die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen aber eine Verteuerung der Sozialversicherungsbeiträge.

Beitragsbemessungsgrenzen 2018 (in Euro)
West
Monat
West
Jahr
Ost
Monat
Ost
Monat
Rentenversicherung 6.500 78.000 5.800 69.600
Arbeitslosenversicherung 6.500 78.000 5.800 69.600
Kranken- und Pflegeversicherung 4.425 53.100 4.425 53.100

In der gesetzlichen Krankenkasse bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen diesen Beitrag je zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag, der vom Arbeitnehmer allein gezahlt wird, sinkt 2018 im Durchschnitt von 1,1 auf 1,0 % des Bruttolohns. Durch einen Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen können Sie Geld sparen.

Weitere Regelungen

Das Kindergeld wird um 2 Euro erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern monatlich 200 Euro und für jedes weitere 225 Euro. Ab 2018 kann das Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Bisher konnte das Kindergeld rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden.

Schülerinnen und Studentinnen können jetzt den Mutterschutz in Anspruch nehmen. Sie können in dieser Zeit freiwillig an Vorlesungen, Prüfungen und Praktika teilnehmen, sind aber nicht mehr dazu verpflichtet.

Die Grundzulage für Riester-Verträge wird von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Die Zulagen für Kinder bleiben allerdings gleich: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, gibt’s zusätzlich 300 Euro pro Jahr, für davor geborene Kinder sind es 185 Euro.

Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhöht sich 2018 um 7 Euro auf 416 Euro pro Monat. Der Satz für Ehe- und Lebenspartner steigt um 6 Euro, nun gibt es 374 Euro pro Person. Bei Kindern steigen die monatlichen Sätze abhängig vom Alter um 3 bis 5 Euro.

Reiseveranstalter dürfen den Preis für eine gebuchte Reise bis 20 Tage vor Reisebeginn unter bestimmten Bedingungen um bis zu 8 Prozent erhöhen.

Bei Missbrauch Ihrer Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings haften Verbraucher bis zur Sperre künftig mit 50 Euro statt wie bisher mit 150 Euro. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit.

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