Diese Situation kennen Sie bestimmt: Sie geben leere Getränkeflaschen im Supermarkt zurück und erhalten am Automaten einen Pfandbon. Diesen stecken Sie in Ihren Geldbeutel und beim Bezahlen des Einkaufs vergessen Sie, den Pfandgutschein einzulösen. Können Sie den Pfandbon beim nächsten Einkauf noch einlösen?
Den Pfandgutschein können Sie auch beim nächsten Einkauf noch Einlösen. Es gelten die Verjährungsregeln von Paragraf 195 BGB wie bei Gutscheinen, stellt die Zeitschrift Finanztest in Ausgabe 10/2014 klar. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt nach drei Jahren, die Frist beginnt erst am Ende des Ausstellungsjahres. Ein Pfandbon der zum Beispiel im Januar 2014 ausgestellt wurde, hat eine Gültigkeitsdauer bis Ende 2017.
Um Ihren Auszahlungsanspruch geltend zu machen zu, muss der Pfandbon noch lesbar sein. Deshalb sollten Sie sich mit der Einlösung beeilen, da die meisten Pfandbons auf Thermopapier gedruckt werden, das nach einiger Zeit vergilbt. Verweigert nun die Kassiererin im Supermarkt die Einlösung des Pfandbons, weil
- das vom Supermarkt festgelegte Gültigkeitsdatum überschritten ist, können Sie auf das BGB als Rechtsgrundlage verweisen
- das Kassensystem den Pfandgutschein nicht mehr einscannt, kann die Auszahlung dennoch per Hand erfolgen
Wenn die Kassiererin trotzdem nicht Helfen kann, können Sie noch freundlich den Filialleiter um Hilfe bitten oder eine Anfrage an die Zentrale der Supermarktkette stellen.