Der Garantiezins für Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und weitere Versicherungen sinkt ab dem 1. Januar 2012. Der Garantiezins sinkt dann von aktuell 2,25% auf 1,75%. Der Garantiezins ist der Zinssatz, den Versicherungen für den Sparanteil der Versicherungsprämie dem Kunden höchstens zusagen dürfen. Nur bei Abschluss einer Lebensversicherung oder einer anderen kapitalbildenden Versicherung bis zum 31. Dezember 2011 erhalten Sie bis zum Laufzeitende der Versicherung den bisherigen Garantiezins.
Von der Senkung des Garantiezins sind folgende Versicherungsprodukte betroffen:
- Kapital-Lebensversicherung
- Klassische Rentenversicherung
- Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
- Klassische Direktversicherung
- Sofort-Rente
- Riester-Rente
- Basisrente
Festgesetzt wird der Garantiezins vom Bundesfinanzministerium. Sinkt oder steigt die Umlaufrendite der Euro-Staatsanleihen im Durchschnitt der letzten zehn Jahre, wird der Garantiezins angepasst.
Vertragsabschluss |
Garantiezins in Prozent |
---|---|
Bis Juli 1986 |
3,00 |
Ab Juli 1986 |
3,50 |
Ab Juli 1994 |
4,00 |
Ab Juli 2000 |
3,25 |
Ab Januar 2004 |
2,75 |
Ab Januar 2007 |
2,25 |
Ab Januar 2012 |
1,75 |
Ab Januar 2015 |
1,25 |
Ein geringerer Garantiezins bedeutet nicht unbedingt, dass bei Ablauf der Lebens- oder Rentenversicherung weniger als bei früher abgeschlossenen Verträgen ausbezahlt wird. Der Auszahlungsbetrag bei Ablauf der Versicherung setzt sich aus der garantierten Verzinsung und den Überschussanteilen zusammen. Wenn die Versicherungsgesellschaft mit den Beitragseinnahmen gut wirtschaftet, kann der Überschussanteil wesentlich höher ausfallen als bei Verträgen mit höherem Garantiezins, da der Topf für den Garantiezins weniger gefüllt werden muss und mehr für den Überschussanteil übrig bleibt. Nur wenn der Versicherer weniger Erträge bei den Kapitalanlagen erzielt, können Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen mit höherem Garantiezins im Vorteil sein.
Rentenbezugsalter steigt auf 62 Jahre
Das Rentenbezugsalter bei Riester-Rente, Basisrente und betriebliche Altersvorsorge lag bisher bei 60 Jahren. Für Neuverträge ab Januar 2012 wird das Rentenbezugsalter auf 62 Jahre erhöht. Bei Abschluss des Vertrags bis Jahresende gilt noch die bisherige Altersgrenze.
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