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Bausparen wird stärker gefördert

Bausparen wird für viele Sparer wieder interessanter. Wer mehr spart, erhält ab dem Jahr 2021 eine höhere Förderung vom Staat. Die Bedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie werden verbessert. Die Änderung gilt auch für bestehende Bausparverträge.

Schneller zum eigenen Haus durch staatliche Förderung, Foto: © Stefanie Rosenthal / pixelio.de

Schneller zum eigenen Haus durch staatliche Förderung, Foto: © Stefanie Rosenthal / pixelio.de

Es werden die Einkommensgrenzen, die Höhe des geförderten Sparbetrags und der Prämiensatz angehoben. Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben künftig Bausparer, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr als Lediger nicht höher als 35.000 € liegt. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 70.000 €. Der vom Staat maximal geförderte jährliche Sparbetrag liegt bei 700 € (ledig) und bei 1.400 € (verheiratet).

Der Prämiensatz steigt von 8,8 % auf 10 % vom jährlichen Sparbetrag, maximal jedoch vom Höchstbetrag. Dadurch beträgt die maximale Wohnungsbauprämie bei ledigen Bausparern 70 €, verheiratete Vertragsinhabern erhalten bis zu 140 € im Jahr.

Bis 2020Ab 2021
FamilienstandLedig/VerheiratetLedig/Verheiratet
Einkommensgrenze25.600 € / 51.200 €35.000 € / 70.000 €
Geförderter Sparbetrag pro Jahr512 € / 1.024 €700 € / 1.400 €
Prämie8,8 %10 %
Höchstprämie45 € / 90 €70 € / 140 €
Überblick Wohnungsbauprämie alte und neue Förderung

Weitere staatliche Bausparförderung

Neben der Wohnungsbauprämie können Bausparer weitere Zulagen vom Staat erhalten. Bei den vermögenswirksamen Leistungen überweist der Arbeitgeber den Sparbetrag vom Gehalt des Sparers auf den Bausparvertrag. Je nach Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Sparbetrags, manchmal sogar ganzen Sparbetrag. Vom Staat werden bis zu 470 € Sparbetrag mit 9 % Prämie gefördert, dies entspricht einer Prämie von 43 € im Jahr. Um die Förderung zu erhalten, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 17.900 € und bei Ehepaaren 35.800 € nicht übersteigen.

Im Rahmen der Riester-Förderung kann ein Bausparvertrag als Anlageform gewählt werden. Für die Sparbeiträge und die Tilgung des Darlehens gibt es dann die staatlichen Zulagen. Dies sind jährlich 175 € Grundzulage und 300 € pro Kind (185 € bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden). Damit die Zulage in voller Höhe gezahlt wird, müssen pro Jahr 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Der Höchstbetrag für die Einzahlung liegt bei zu 2.100 € abzüglich der staatlichen Zulagen. Die Riester-Beiträge können zusätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei werden aber die Zulagen auf eine mögliche Steuerersparnis angerechnet.

Optimale Ausschöpfung der Förderung

Folgende Tabelle zeigt Ihnen zusammengefasst, welche Beträge ein Alleinstehender in den Bausparvertrag einzahlen kann, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten. Die maximalen Einzahlungen sind aber von der individuellen steuerlichen und finanziellen Situation abhängig.

Maximaler SparbetragJährliche Einzahlung ab 2021Monatliche einzahlung ab 2021
für die Wohnungsbauprämie700,00 €58,33 €
für die Arbeitnehmersparzulage470,00 €39,17 €
für die Riester-Grundzulage1.925,00 €160,42 €
Gesamter Sparbetrag3.095,00 €257,92 €
Übersicht der maximalen Sparbeiträge zum Erreichen der maximalen staatlichen Förderung
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