Folgender Artikel enthält Werbung ⓘ


Auslandsreise-Krankenversicherung

Bevor Sie eine Reise ins Ausland antreten, ist ein Check der Krankenversicherung notwendig. Bei gesetzlich Krankenversicherten zahlt die Krankenkasse nur für ambulante und stationäre Behandlungen, wenn zwischen dem Urlaubsland und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Jedoch werden Kosten nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen Behandlung erstattet werden.

Da viele Ärzte privat abrechnen, entsteht ein Kostenrisiko bei einer Behandlung. Darüber hinaus müssen für eine Zahnersatzbehandlung und einem Krankenhausaufenthalt die Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden.
Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung schützen Sie sich als gesetzlich Krankenversicherter vor hohen Behandlungskosten. Zusätzlich übernimmt sie auch einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport aus dem Ausland, der von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht erstattet wird.

Auch für privat Versicherte kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein, da manche private Krankenversicherung keinen Rücktransport übernimmt und man sich bei einer Behandlung die Beitragsrückerstattung erhalten kann.

Anzeige ⓘ
Anzeige ⓘ