Für Kinder wird nun ab 2012 ohne Berücksichtigung von Einkommensgrenzen Kindergeld gezahlt. Die Regelung gilt auch für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Dies ist die gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht ist, dass für die Zahlung von Kindergeld für volljährige Kinder besondere Voraussetzungen und Regelungen gelten: Das Kind muss entweder
- Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchend
- in einer allgemeinbildenden Schule
- in der ersten Berufsausbildung
- im Erststudium
- behindert
sein. Dazu gibt es folgende Regelungen:
Kindergeld während zweiter Ausbildung
Wurde eine Ausbildung abgeschlossen, kann für die Zeit einer zweiten Ausbildung trotzdem Kindergeld gezahlt werden, z. B. wenn nach einer Berufsausbildung ein Studium begonnen wird. Eine Ausbildung gilt als abgeschlossen, wenn das Kind vom Gesamtergebnis der Abschlussprüfung offiziell schriftlich unterrichtet wurde.
Um Kindergeld während der Ausbildung zu bekommen, darf das Kind während der zweiten Ausbildung einer bezahlten Tätigkeit nach gehen, für die weniger als 20 Wochenstunden gearbeitet wird.
Kindergeld für Kinder ohne Arbeitsplatz
Kindergeld wird in diesem Fall nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bezahlt. Dazu muss das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Leistungsträger für Arbeitslosengeld II als arbeitssuchend gemeldet sein. Geringfügige Tätigkeiten, die im Monatsdurchschnitt unter 400 Euro bleiben, sind möglich.
Kindergeld für Kinder ohne Ausbildungsplatz
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eines Kindes gezahlt werden, wenn das Kind eine Ausbildung machen möchte und kein Ausbildungsplatz verfügbar ist. Die Bemühungen können durch eigene Dokumente oder durch Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Leistungsträger für Arbeitslosengeld II nachgewiesen werden.
Kindergeld für behinderte Kinder
Kindergeld für behinderte Kinder wird über das 25. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung gezahlt, wenn
- die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und
- das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst finanziell zu unterhalten.
Kindergeld für über 25-jährige Kinder
Kindergeld kann es auch für Kinder geben, die älter als 25 Jahre sind, wenn diese entweder
- den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet haben oder
- sich nicht mehr als 3 Jahre anstelle des Grundwehrdienstes zum Wehrdienst verpflichtet haben oder
- anstelle des Grundwehr- oder Zivildienstes als Entwicklungshelfer tätig waren
Das Kindergeld wird dann längstens für die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes bezahlt. Während des Dienstes wird allerdings kein Kindergeld bezahlt.