Nach langer Diskussion hat nun der Bundesrat am 10. Juli die rückwirkende Kindergelderhöhung ab Januar 2015 und die Anpassung steuerlicher Freibeträge beschlossen. Das Steuerpaket beinhaltet eine Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag. Durch die Kindergelderhöhung erhalten Eltern im Jahr 2015 monatlich 4 Euro mehr pro Kind. Das Kindergeld steigt rückwirkend ab Januar 2015 um 4 Euro je Kind. Ab 2016 gibt es eine weitere Erhöhung um 2 Euro. Dadurch gelten folgende Kindergeldbeträge:
Jahr | bisheriges Kindergeld | Erhöhung | neues Kindergeld | gültig für |
---|---|---|---|---|
2015 | 184 EUR | 4 EUR | 188 EUR | 1. + 2. Kind |
190 EUR | 4 EUR | 194 EUR | 3. Kind | |
215 EUR | 4 EUR | 219 EUR | ab 4. Kind | |
2016 | 188 EUR | 2 EUR | 190 EUR | 1. + 2. Kind |
194 EUR | 2 EUR | 196 EUR | 3. Kind | |
219 EUR | 2 EUR | 221 EUR | ab 4. Kind |
Der Kinderfreibetrag wird 2015 um 144 Euro auf 4.512 Euro erhöht. 2016 wird der Kinderfreibetrag dann auf 4.608 Euro angehoben. Das Finanzamt ermittelt in der Steuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Interessant ist der Kinderfreibetrag für Eltern mit höheren Einkommen. Der Kinderzuschlag steigt um 20 auf 160 Euro. Diesen erhalten Geringverdiener, damit sie zum Einkommen nicht zusätzlich Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen. Diese Änderung wird erstmals ab 1.7.2016 gelten. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende unterstützt Alleinerziehende, die berufstätig sind. Rückwirkend ab Januar 2015 erfolgt eine Erhöhung um 600 auf 1.908 Euro. Für jedes weitere Kind steigt der Freibetrag um zusätzliche 240 EUR. Jeder Steuerpflichtige profitiert vom steigenden Grundfreibetrag. Er steigt in diesem Jahr von 8.354 auf 8472 Euro. 2016 wird er auf 8.652 Euro angehoben. Ab diesem Betrag beginnt dann die Erhebung von Steuern.