Viele Arbeitgeber zahlen neben dem Gehalt auch vermögenswirksame Leistungen aus. Dies ist in vielen Arbeits-, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Um die staatlichen Zuschüsse zu erhalten, müssen Sie einen Sparvertrag mit einem Anbieter (z.B. Bank oder Bausparkasse) abschließen.
Als Angestellter, Auszubildender, Beamter, Richter, Berufs- oder Zeitsoldat haben Sie die Möglichkeit einen Vertrag abzuschließen. Daraufhin überweist der Arbeitgeber direkt von Ihrem Gehalt bis zu 40 Euro auf Ihren Sparvertrag. Mögliche Sparformen sind Banksparpläne, Investmentfonds, Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits.
Interessant ist ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen vor allem, wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher oder tarifvertraglicher Vereinbarungen die Zahlungen ganz oder anteilig übernimmt. Wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, gibt es zusätzlich vom Staat bis zu 20 % Prämie, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro, lohnt es sich, den Sparbeitrag privat aufzustocken, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Der Vertrag läuft sieben Jahre, davon werden sechs Jahre eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Nach dem sechsten Jahr können Sie bereits den nächsten Vertrag abschließen. Die Sparbeiträge und die staatlichen Zulagen werden dann nach sieben Jahren Laufzeit ausgezahlt.
Folgende Tabelle zeigt die staatliche Förderung und die Einkommensgrenzen. Liegen Sie über den Einkommensgrenzen, erhalten Sie nur die Zahlung vom Arbeitgeber, aber keinen staatlichen Zuschuss.
Anlageform | staatliche Förderung mit Arbeitnehmersparzulage | Förderung pro Jahr je Arbeitnehmer | Maximales zu versteuerndes Einkommen (led. / verh.) |
Banksparplan | nein | ||
Bausparvertrag | ja | 9 % auf max. 470 €, höchstens 43 € | 17.900 € / 35.800 € |
Tilgung eines Baukredits | ja | 9 % auf max. 470 €, höchstens 43 € | 17.900 € / 35.800 € |
Sparplan für Investmentfonds | ja | 20 % auf max. 400 €, höchstens 80 € | 20.000 € / 40.000 € |
Dieser Text ist ein Auszug aus dem Buch „Günstig einkaufen – Wie Sie Geld sparen und Vermögen aufbauen“.
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