Die Lohnsteuerkarte war bisher die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Seit Januar 2013 kommt das elektronische Verfahren „ELStAM“ (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) zum Einsatz. Zur Vermeidung von Nachteilen bei der Lohnsteuerberechnung, sollten Sie jährlich die gespeicherten Daten prüfen. Gespeichert sind
- Steuerklasse
- Faktor bei Steuerklasse IV
- Religionszugehörigkeit
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Lohnsteuerfreibeträge
- Hinzurechnungsbeträge.
Da Sie bisher die Lohnsteuerkarte in Papierform beim Arbeitgeber abgeben mussten, waren alle Lohnsteuerabzugsmerkmale für Sie erkennbar. Ein Korrekturbedarf war sofort ersichtlich. Nun werden alle Lohnsteuer-Abzugsmerkmale dem Arbeitgeber elektronisch übermittelt. Leicht übersieht man, dass z. B. der Freibetrag für die Fahrtkosten jährlich neu gestellt werden muss. Wird dies vergessen, erhalten Sie im Januar plötzlich weniger Nettogehalt ausgezahlt. Deshalb sollten Sie rechtzeig vor dem Jahreswechsel Ihre ELStAM-Daten prüfen.
ELStAM-Daten prüfen
Die gespeicherten Daten können Sie beim Finanzamt erfragen oder alternativ bequem über das Elster-Portal im Internet. Zur Anmeldung im Elster-Portal müssen Sie sich einmalig registrieren. Dazu benötigen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer, die Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid bzw. in der schriftlichen Mitteilung vom Bundeszentralamt für Steuern finden. Bei der ersten Registrierung vergehen einige Tage, bevor Sie Ihre Daten abfragen können, da Ihnen aufgrund eines mehrstufigen Anmeldeverfahrens ein PIN-Brief per Post zugesandt wird.
Fehlerhafte ELStAM-Daten korrigieren
Unrichtige Lohnsteuer-Abzugsmerkmale in Ihren ELStAM-Daten können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt ändern lassen. Die Formulare können Sie vorab auf dem Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen. Alle notwendigen Formulare für die Lohnsteuer-Daten finden Sie dort unter dem Navigationspfad FORMULARCENTER / STEUERFORMULARE / LOHNSTEUER