Eltern mit sehr hohen Einkommen erhalten künftig kein Elterngeld mehr. Bei einem Nettoeinkommen von 1.240 EUR wird das Elterngeld von 67 % auf 65 % gesenkt. Diese Einschnitte beim Elterngeld wurden im Haushaltsbegleitgesetz 2011 geregelt, das ab Januar 2011 wirkt.
Der Höchstbetrag von 1.800 EUR und der Mindestbetrag von 300 EUR beim Elterngeld bleiben bestehen. Einnahmen, die nicht im Inland versteuert werden, werden nun bei der Kindergeld-Berechnung nicht mehr berücksichtigt. Einnahmen, die in der EU erzielt werden, werden wie inländische Einnahmen behandelt und erhöhen das Elterngeld.
Kürzung beim Elterngeld
Das Elterngeld beträgt bei einem Nettoeinkommen unterhalb von 1.200 EUR weiterhin 67% des Nettoeinkommens. Ab 1.240 EUR werden künftig 65 % des Nettoeinkommens gezahlt. Liegt das Nettoeinkommen innerhalb dieser beiden Beträge, werden je 2 EUR anzurechnendem Einkommen über 1.200 EUR bis 1.240 EUR das Elterngeld um 0,1 Prozentpunkte reduziert.
Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 1.230 EUR wird das Elterngeld um 1,5 Prozentpunkte gekürzt. Es werden 65,5 % gezahlt (1.230 – 1200 = 30; 30 / 2 /10 = 1,5; 67 – 1,5 = 65,5).
Elterngeld fällt weg
Elterngeld wird nicht mehr gezahlt, wenn die Einkommensgrenze von 250.000 EUR bei Alleinerziehenden oder 500.000 EUR bei Verheirateten erreicht wird.
Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten künftig weniger Geld. Das Elterngeld wird als Einkommen angerechnet und mindert die Zahlung von Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag und Sozialhilfe. Ausnahme: War der Elterngeldberechtigte vor der Geburt erwerbstätig, erhält dieser einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag ist so hoch, wie das Einkommen vor der Geburt, maximal aber 300 EUR. Bis zur Höhe des Elterngeldfreibetrags wird das Elterngeld beim Bezug von Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag und Sozialhilfe dann nicht angerechnet.