Der Jahreswechsel auf das Jahr 2012 bringt für Familien wieder einige wichtige Änderungen. Vor allem Familien und Arbeitnehmer profitieren von den vielen Änderungen im Bereich Finanzen.
- Kindergeld und Kinderfreibetrag: Das Kindergeld für volljährige Kinder wird nun ohne Berücksichtigung von Einkommensgrenzen bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn es sich in der Berufsausbildung oder im Erststudium befindet. Bisher wurde kein Kindergeld mehr bezahlt, wenn das Kind im Jahr über 8.004 Euro verdient hatte. Arbeitet das Kind zusätzlich während der zweiten Ausbildung mehr als 20 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt, entfällt das Kindergeld aber weiterhin.
- Übertragung des Kinderfreibetrags: Der Kinderfreibetrag kann auf den getrennt lebenden Elternteil übertragen werden, auch wenn dieser nicht unterhaltsverpflichtet ist oder dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
- Kinderbetreuungskosten: Kinderbetreuungskosten können leichter abgesetzt werden. Die Unterscheidung nach der Anspruchsvoraussetzung Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit entfällt. Die Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren werden nun einheitlich als Sonderausgaben abgezogen. Zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, werden steuerlich berücksichtigt. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersbegrenzung.
- Kosten für Berufsausbildung und Erststudium: Die Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium können als Ausbildungskosten bei den Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro berücksichtigt werden.
- Rentenversicherungsbeitrag: Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent.
- Riester: Um die volle staatliche Förderung bei einem Riester-Sparvertrag zu erhalten, muss mindestens der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro selbst einbezahlt werden. Ein Vertrag, auf den nur die staatlichen Riester-Zulagen einbezahlt werden, ist nicht mehr möglich.
- Arbeitnehmerpauschbetrag: Werbungskosten aus Berufstätigkeit werden bis zu 1.000 Euro durch das Finanzamt ohne Nachweis anerkannt. Die Änderung gilt bereits rückwirkend ab dem Jahr 2011. Bisher lag der Arbeitnehmerpauschbetrag bei 920 Euro.
- Familienpflegezeit: Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.
- Hartz IV: Der Regelsatz für Alleinlebende steigt um 10 Euro auf 374 Euro, Ehepaare erhalten statt 328 Euro dann 337 Euro, für Kleinkinder bis fünf Jahre werden 4 Euro mehr gezahlt, also 219 Euro monatlich.